OFFENER BRIEF
OFFENER BRIEF
An die Redaktion >Forum@Badische-Zeitung.de<
25.April 2020
Sehr geehrte Damen und Herren,
Die Leserzuschrift vom 11.April 2020 wurde nicht veröffentlicht. Wie üblich im Verlauf der vergangenen zehn Jahre werden Äusserungen von mir unterdrückt. Offenbar, da es in der Badischen Zeitung für Nonkonformismus und Meinungsdivergenz keinerlei Raum gibt. Nicht veröffentlicht wurde ebenfalls die Missbilligung-Note des Deutschen Presserates gegenüber der Badischen Zeitung. Die Unterzeichner der Zuschrift vom 11.April 2020 geben diese folglich als offenen Brief heraus. Eine Veröffentlichung steht Ihnen nach wie vor frei.
federführend: Dirk Nabering, Horben
cc: Deutsche Presserat zu Händen von Herrn Johannes Endres
Mangel an Mut und Fairness
In der Beschwerdesache "Dirk Nabering (Beschwerdeführer) gegen Badische Zeitung Freiburg" schreibt der Vorsitzende vom Beschwerdeausschuss beim Deutschen Presserat am 27.März 2020 u.a.: >Der Beschwerdeausschuss hält den Verstoß gegen Ziffer 7 des Pressekodex für so schwerwiegend, dass er gemäß § 12 Beschwerdeordnung die Maßnahme einer Missbilligung wählt. Nach § 15 Beschwerdeordnung besteht zwar keine Pflicht, Missbilligungen in den betroffenen Publikationsorganen abzudrucken. Als Ausdruck fairer Berichterstattung empfiehlt der Beschwerdeausschuss jedoch eine solche redaktionelle Entscheidung< . In Folge bedauern wir es um so mehr, dass es der mächtigen Badischen Zeitung an Fairness und Mut mangelt, der Empfehlung des Deutschen Presserates Folge zu leisten.
Dirk Nabering, Horben Professor Juliane Banse, Dießen
Professor Dr. Ulrich Eckhardt, Berlin Professor Viviane Hagner, Berlin
Professor Christoph Poppen, Dießen